OSTERLEHRGANG

12.-17.04.23

Individueller Unterricht in kleinen Gruppen, Teilnahme mit eigenem Pferd

Vorbereitung auf die verschiedenen Prüfungen gem. API 2023 des IPZV, die Kursteilnahme ist auch ohne abschließende Prüfung möglich.

Aus dem Kursinhalt: Intensiver und individueller Unterricht in den Bereichen Dressurreiten, Tölt- und Gangreiten, leichter Sitz und Springen, umfangreicher theoretischer Unterricht, auf Wunsch Vorbereitung auf die IPZV Reitabzeichen und Freizeitreitabzeichen aber auch individuelle, auf die Wünsche der Reiter abgestellte Unterrichts- und Trainingseinheiten möglich.

Kursabschluss: Am Ende des Kurses besteht die Möglichkeit, je nach individuellen Voraussetzungen das IPZV Jugendreitabzeichen oder Reitabzeichen 1,2,3 oder 4 oder das IPZV Freizeitreitabzeichen in Stufe 1oder 2 und ein  Tölt-, Gang oder Passabzeichen abzulegen.

Kursbeginn: 12.04. 10:00 Uhr
Kursende: 17.04. 15:00 Uhr
Prüfung: 18.04.
Kursgebühr: 405 € mit eigenem Pferd
Pferdeunterbringung: 15 € pro Pferd und Tag
Prüfungsgebühren: s. IPZV Gebührenordnung zuzüglich evtl. Mehrkosten des Prüfers.

Die teilnehmenden Pferde müssen gesund und aus einem von Infektionskrankheiten freien Bestand, genügend konditioniert und ausreichend haftpflichtversichert sein
Die Teilnahme am Lehrgang und an möglichen Prüfungen sowie die Unterbringung der Pferde geschehen auf eigene Gefahr. Der Reiter/Besitzer bleibt während des gesamten Lehrgangs und möglichen Prüfungen Tierhüter gem. § 834 BGB. Soweit gesetzlich zulässig schließen wir jede Haftung aus.
Eine kostenbefreiende Abmeldung ist nur bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden Lehrgangsgebühren unabhängig vom Grund der Abmeldung nach folgender Staffelung fällig:
Ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn 50 % der Gebühren
Ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 80 % der Gebühren
Ab Lehrgangsbeginn 100 % der Gebühren

Eine Zahlungspflicht entfällt, wenn a) der Lehrgangsteilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall hat der Teilnehmer nur tatsächlich entstandene Mehrkosten zu zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Ersatzperson schriftlich angemeldet hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

Datum: 12.-17.04.2023