LONGIERKURS

21.-23.4.23

Vorbereitungskurs auf die Longierabzeichen 1 und 2 des IPZV

und 2. Teil des Vorbereitungskurses auf das Longierabzeichen 3 – Arbeit an der Doppellonge des IPZV bzw. auf das Bodenarbeitsabzeichen 7 Freilaufen

Kursinhalt: 

für Longierabzeichen 1: Grundlagen und Ausrüstung beim Longieren, Hilfengebung bei der Longenarbeit, Einsatz der Körpersprache, Longieren am Halfter, Grundübungen, Longieren in den verschiedenen Gangarten, Erkennen von Fehlern in den Gangarten

für Longierabzeichen 2: Einsatz und Longieren mit Hilfszügeln, Beeinflussung der Gangarten, Longenarbeit im Training von Pferden, Verbesserung der Anlehnung, Verfeinerung der eigenen Longiertechnik

für das Longierabzeichen 3: Fortsetzung der praktischen Übungen an der Doppellonge

für das Bodenarbeitsabzeichen 7: Fortsetzung der praktischen Übungen im Freilaufen

Intensiver und individueller Unterricht, Anschauung, Demonstrationen und Theorie

Die Teilnahme ist auch ohne Prüfungsteilnahme möglich.

Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsteilnahme:

IPZV Longierabzeichen 1: ab Jahrgang 2011, Basispass Pferdekunde oder Pferdeführerschein Umgang oder Sachkundenachweis Pferdehaltung

IPZV Longierabzeichen 2: ab Jahrgang 2009, IPZV Longierabzeichen I

IPZV Longierabzeichen 3 Doppellonge: ab Jahrgang 2009, Basispass Pferdekunde oder Pferdeführerschein Umgang oder Sachkundenachweis Pferdehaltung

IPZV Bodenarbeitsabzeichen 7 Freilaufen: ab Jahrgang 2009

Kursbeginn: 21.4.23 15 Uhr

Kursgebühr: 190 €

Pferdeunterbringung: Freitag bis Sonntag: 45 €

Lehrpferd: 65 €

Prüfungsgebühr entspr. der IPZV Gebührenordnung zuzüglich evtl. Mehrkosten für den Prüfer.

Die teilnehmenden Pferde müssen gesund und aus einem von Infektionskrankheiten freien Bestand, genügend konditioniert und ausreichend haftpflichtversichert sein
Die Teilnahme am Lehrgang und an möglichen Prüfungen sowie die Unterbringung der Pferde geschehen auf eigene Gefahr. Der Reiter/Besitzer bleibt während des gesamten Lehrgangs und möglichen Prüfungen Tierhüter gem. § 834 BGB. Soweit gesetzlich zulässig schließen wir jede Haftung aus.
Eine kostenbefreiende Abmeldung ist nur bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden Lehrgangsgebühren unabhängig vom Grund der Abmeldung nach folgender Staffelung fällig:
Ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn 50 % der Gebühren
Ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 80 % der Gebühren
Ab Lehrgangsbeginn 100 % der Gebühren

Eine Zahlungspflicht entfällt, wenn a) der Lehrgangsteilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall hat der Teilnehmer nur tatsächlich entstandene Mehrkosten zu zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Ersatzperson schriftlich angemeldet hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

Datum: 21.-23.4.2023