LONGIERKURS

11.-13.10.24

Vorbereitungskurs auf die Longierabzeichen 1 und 2 des IPZV

Kursinhalt: 

für Longierabzeichen 1: Grundlagen und Ausrüstung beim Longieren, Hilfengebung bei der Longenarbeit, Einsatz der Körpersprache, Longieren am Halfter, Grundübungen, Longieren in den verschiedenen Gangarten, Erkennen von Fehlern in den Gangarten

für Longierabzeichen 2: Einsatz und Longieren mit Hilfszügeln, Beeinflussung der Gangarten, Longenarbeit im Training von Pferden, Verbesserung der Anlehnung, Verfeinerung der eigenen Longiertechnik

 

Intensiver und individueller Unterricht, Anschauung, Demonstrationen und Theorie

Die Teilnahme ist auch ohne Prüfungsteilnahme möglich.

Teilnahmevoraussetzung für die Prüfungsteilnahme:

IPZV Longierabzeichen 1: ab Jahrgang 2012, Basispass Pferdekunde oder Pferdeführerschein Umgang oder Sachkundenachweis Pferdehaltung

IPZV Longierabzeichen 2: ab Jahrgang 2010, IPZV Longierabzeichen I

Kursbeginn: 11.10.24 14 Uhr

Kursgebühr: 190 €

Pferdeunterbringung: Freitag bis Sonntag: 60 €

Lehrpferd: 70 €

Prüfungsgebühr entspr. der IPZV Gebührenordnung zuzüglich evtl. Mehrkosten für den Prüfer.

Die teilnehmenden Pferde müssen gesund und aus einem von Infektionskrankheiten freien Bestand, genügend konditioniert und ausreichend haftpflichtversichert sein
Die Teilnahme am Lehrgang und an möglichen Prüfungen sowie die Unterbringung der Pferde geschehen auf eigene Gefahr. Der Reiter/Besitzer bleibt während des gesamten Lehrgangs und möglichen Prüfungen Tierhüter gem. § 834 BGB. Soweit gesetzlich zulässig schließen wir jede Haftung aus.
Eine kostenbefreiende Abmeldung ist nur bis 31 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns möglich. Bei einer späteren Abmeldung werden Lehrgangsgebühren unabhängig vom Grund der Abmeldung nach folgender Staffelung fällig:
Ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn 50 % der Gebühren
Ab dem 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 80 % der Gebühren
Ab Lehrgangsbeginn 100 % der Gebühren

Eine Zahlungspflicht entfällt, wenn a) der Lehrgangsteilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. In diesem Fall hat der Teilnehmer nur tatsächlich entstandene Mehrkosten zu zahlen. Die Zahlungspflicht entfällt jedoch erst zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Ersatzperson schriftlich angemeldet hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

Datum: 11.-13.10.2024